Datenschutz mit Mehrwert

Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser kann intern oder extern sein.

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen:

  • Fachkompetenz: Externe Datenschutzbeauftragte verfügen über eine hohe Fachkompetenz im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis. Sie sind in der Lage, Unternehmen umfassend zu beraten und zu unterstützen.
  • Unabhängigkeit: Externe Datenschutzbeauftragte sind unabhängig von den betrieblichen Interessen des Unternehmens. Sie können daher objektiv und neutral beraten.
  • Flexibilität: Externe Datenschutzbeauftragte können die Leistungen an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.
  • Kosten: Externe Datenschutzbeauftragte sind in der Regel kostengünstiger als interne Datenschutzbeauftragte.

Welchen Vorteil haben Sie davon:

  • Reduzierung des Risikos von Datenschutzverletzungen: Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Unternehmen dabei helfen, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dies trägt zur Reduzierung des Risikos von Datenschutzverletzungen bei.
  • Steigerung des Vertrauens der Kunden: Kunden erwarten, dass Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden zu stärken.
  • Verbesserung des Images des Unternehmens: Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dazu beitragen, dass das Image des Unternehmens von außen als datenschutzkonform wahrgenommen wird.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten für sie die richtige Lösung ist.

Mein Mehrwert für Sie

Durch meinen Hintergrund als langjähriger IT-Leiter im Mittelstand kann ich Ihnen ein umfangreiches Portfolio anbieten:

  • Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter (TÜV SÜD zertifiziert)
  • Dokumentationstätigkeiten im Rahmen des Datenschutzes
  • Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Beratung zur Umsetzung von NIS2
  • Schulungen der Mitarbeiter
  • Audits von Lieferanten/Dienstleistern
  • Digitales Dokumentationssystem
  • Einfache Prozesse zur Wahrung von Betroffenenrechten

Ich bin für Sie da

Ich übernehme die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten. Die Benennung kann sowohl für ein einzelnes Unternehmen erfolgen, als auch für mehrere Standorte. Sie profitieren von Know-how, Erfahrung und Netzwerk aus meiner langjährigen Beratung als IT-Leiter und Datenschutzbeauftragter sowie von einer übersichtlichen Softwarelösung für Ihr Datenschutz-Management.

Unkomplizierte Zusammenarbeit

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner. Unsere Zusammenarbeit erfolgt nach Ihren Gegebenheiten als Anlaufstelle für alle Geschäftsebenen, mit Inhouse-Teams, Rechts- und Fachabteilungen oder direkt mit dem Management. Die Kommunikation erfolgt über verschiedene Kanäle (E-Mail, Telefon, Videokonferenz, vor Ort). Meine Reaktionszeiten sind kurz und bei akutem Handlungsbedarf bin ich sehr schnell verfügbar.

Mehrwert statt Hindernissen

Ich berate zum betrieblichen Datenschutz sowie flankierend zu Cookies & Consent Management, Onlinemarketing, Direktmarketing und IT-Themen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Betrachtung mit konkreten Handlungsempfehlungen. Auch bei komplexeren Themen suche ich praktikable Lösungen, die dazu beitragen, Ihre Geschäftsprozesse zu unterstützen statt zu behindern. 

Spürbare Entlastung

Sie erhalten Unterstützung bei der Erfüllung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ich übernehme den Aufbau und die Implementierung des Datenschutz-Management-Systems (DSMS), erstelle und überprüfe das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Risikoanalysen und TOMs sowie Aufbewahrungs- und Löschkonzepte. Bei Datenschutzvorfällen prüfe ich Meldepflichten und übernehme die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Anwaltliche Unterstützung

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten beschränken sich gemäß Art. 39 DSGVO auf die Beratung und Überwachung. Darüber hinausgehende Tätigkeiten, wie z.B. die Gestaltung von Verträgen und Rechtstexten, sind Rechtsanwälten vorbehalten.

Ich arbeite deshalb eng mit Anwälten aus der Region zusammen, darunter eine Kanzlei aus Karlsruhe, die auf IT-Recht spezialisiert ist.

Sprechen Sie mich an:

Alexander Erlenmayer

Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter

So sieht unsere Zusammen­arbeit aus

Erstgespräch
vor Ort / Videokonferenz / Telefon
Aufbau Datenschutzmanagement­system (DSMS)
Verfahrensdokumentation
vor Ort
Mitarbeiterschulung
vor Ort/online/offline
Audits
inkl. Optimierungsmaßnahmen

Häufig gestellte Fragen:

Wir bieten Datenschutz-Dienstleistungen für Unternehmen aller Größen an. Von Einzelunternehmern bis hin zu Aktiengesellschaften haben wir für jedes Unternehmen die passende Lösung.

Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Herausforderungen im Datenschutz. Wir möchten gerne erfahren, welche Herausforderungen Sie aktuell haben, um Ihnen ein attraktives Angebot machen zu können.

Der Preis für unsere Dienstleistung hängt von der konkreten Leistung und der Laufzeit ab. Wir bieten individuelle Dienstleistungen sowie Schulungen an. Ohne ein Erstgespräch mit Ihnen können wir nicht sagen, welche Lösung für Sie die richtige ist. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle auch keinen pauschalen Preis nennen.

Buchen Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch oder fordern Sie weitere Informationen per Mail an.

Ein Hinweisgebersystem müssen nach der EU-Whistleblowing-RL und dem deutschen HInweisgeberschutzgesetz alle Unternehmen einführen, die mehr als 50 Mitarbeitern beschäftigen. In einigen Branchen und Sektoren ist ein Hinweisgebersystem unabhängig von der Mitarbeiterzahl vorgeschrieben (u.a. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie).

Ich biete einen digitalen Meldekanal an, den ich als interne Meldestelle für Sie betreue.

Digitale Meldekanäle sind keine Pflicht, bieten aber Vorteile gegenüber den analogen Alternativen wie z.B. Hotline oder Ombudsperson. Zum einen lässt sich der Schutz der Identität des Hinweisgebenden über digitale Hinweisgebersysteme einfacher gewährleisten. Zum anderen ist der Meldekanal 24/7 einfach zu erreichen, gewährleistet die schnelle Bearbeitung von Meldungen und erleichtert die Dokumentation sowie die datenschutzgerechte Löschung von personenbezogenen Daten.

Ein Hinweisgebersystem müssen nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz alle Unternehmen einführen, die mehr als 50 Mitarbeitern beschäftigen. In einigen Branchen und Sektoren ist ein Hinweisgebersystem unabhängig von der Mitarbeiterzahl vorgeschrieben (u.a. Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie).

Ich biete einen digitalen Meldekanal an, den ich als interne Meldestelle für Sie betreue.

Digitale Meldekanäle sind keine Pflicht, bieten aber Vorteile gegenüber den analogen Alternativen. Zum einen lässt sich der Schutz der Identität des Hinweisgebenden über digitale Hinweisgebersysteme einfacher gewährleisten, zum anderen ist der Meldekanal rund um die Uhr einfach zu erreichen, gewährleistet die schnelle Bearbeitung von Meldungen und erleichtert die Dokumentation sowie die datenschutzgerechte Löschung von personenbezogenen Daten.

Auszug aus unserer Referenzliste: